Was in den IGBCE-Einrichtungen und Bildungszentren jetzt gilt

5 Dez 2021

Die vierte Corona-Welle hat Deutschland im Griff. Die Politik hat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, um die Ansteckungen einzudämmen. Auch die IGBCE hat reagiert: Unsere Organisationsstellen bleiben geöffnet, es gilt aber bis auf Ausnahmen 2G für Besucher*innen. In unseren Bildungsstätten wurde 2G-Plus eingeführt.

Bezirke der IGBCE:

Die Organisationsstellen bleiben geöffnet. Für Mitglieder, die die Bezirke der IGBCE besuchen, gilt nun die 2G-Regel. In begründeten und dokumentierten Ausnahmen und wenn eine Beratung nicht digital durchgeführt werden kann, kann von dieser Regel abgewichen werden. In diesen Fällen müssen die Besuchenden einen gültigen, negativen Corona-Test vorlegen.

Bildungszentren der IG BCE:

Die IGBCE-Bildungszentren in Bad Münder, Haltern und Kagel bleiben ebenfalls weiterhin geöffnet, haben ihre Hygienekonzepte aber ergänzt: Mit sofortiger Wirkung gilt dort die „2G-Plus“-Regel für Teilnehmer*innen. Gleiches gilt für Teilnehmer*innen von BWS-Seminaren.

Dies bedeutet, dass bei allen Veranstaltungen nur voll immunisierte Personen (geimpft oder genesen) mit entsprechendem Nachweis anreisen können. Zusätzlich muss zur Anreise ein negativer Bürgertest, der nicht älter ist als 24 Stunden ist oder ein PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden. Der Zeitpunkt der Impfung/Genesung und der Testung (einschließlich des Testergebnis) muss schriftlich oder digital vorgelegt werden.

Auch in das Heinrich-Imbusch Erholungswerk in Rosenau können ab sofort nur noch Teilnehmer*innen nach der „2G Plus“-Regel anreisen. Ebenso wird für Fejo-Freizeiten und für den Betrieb in den Räumlichkeiten der Fejo wird die „2G Plus“-Regel eingeführt.

Natürlich gelten in allen Bereichen weiterhin die gültigen AHA-L Regeln und die bisherig gültigen Hygienekonzepte werden weiterhin angewandt.